Bewerbung & Warteliste
Wie bekomme ich einen Kleingarten beim KGV Weiherfeld?
Um einen Garten zu pachten, ist zwingend eine aktive Mitgliedschaft im Verein erforderlich.
- Schritt 1: Eintrag auf der Warteliste.
- Schritt 2: Mit der automatischen E-Mail wird die aktive Eintragung bestätigt.
- Schritt 3: Sobald Parzellen frei werden, kontaktiert der Vorstand die Personen auf der Warteliste für gemeinsame Besichtigungstermine.
Hinweis: Es ist auch möglich, den Verein als förderndes Mitglied ohne Gartenparzelle zu unterstützen.
Wer kann einen Garten pachten?
Die Parzellen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Karlsruhe plus 5 km ab der Stadtgrenze bestimmt. Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den geltenden kleingärtnerischen Regelungen.
Wie komme ich auf die Warteliste?
Der Eintrag erfolgt über das Formular auf der Wartelisten-Seite. Danach wird eine automatische Bestätigung per E-Mail versendet.
Muss ich mich regelmäßig auf der Warteliste melden?
Ja. Der Verein bittet alle Interessenten, mindestens alle sechs Monate kurz zu bestätigen, dass weiterhin Interesse besteht. Andernfalls wird der Eintrag gelöscht.
Wie lange muss ich auf einen Garten warten?
Eine feste Wartezeit kann nicht genannt werden. Sie hängt davon ab, wie viele Parzellen frei werden und wie viele ernsthafte Interessenten auf der Warteliste stehen. Mit zwei bis drei Jahren sollte man rechnen.
Kann ich mir eine bestimmte Parzelle aussuchen?
Die Vergabe einer freien Parzelle entscheidet ausschließlich der Vereinsvorstand. Einen Anspruch auf eine bestimmte Parzelle gibt es nicht.
Kann ich einen Nachfolger für einen Garten vorschlagen?
Vorrang hat die Reihenfolge der Interessenten auf der Warteliste. Aufgebende Pächterinnen und Pächter können eine Empfehlung aussprechen. Diese wird aber nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. wenn ein Garten schwer zu vermitteln ist. Auch in diesem Fall sollten Interessenten schon auf der Liste stehen. Über die Vergabe entscheidet der Vereinsvorstand. Eine Wertermittlung ist in jedem Fall erforderlich.
Muss ich Mitglied sein, um einen Garten zu pachten?
Ja. Für die Anpachtung eines Gartens muss eine aktive Mitgliedschaft im Verein eingegangen werden.
Kosten
Was kostet die Übernahme eines Gartens?
Bei der Übernahme fällt eine Ablöse an, die durch eine Wertermittlung bestimmt wird. Erfahrungsgemäß liegt der Betrag zwischen 1.000 und 5.000 €. Zusätzlich fallen auf Kautionsbasis ein Strombereitstellungspreis von 153 bis 600 € und eine Trafo-Umlage von 350 € an. Bei Abgabe des Gartens bekommt der bisherige Pächter diese Summen in gleicher Höhe vom Neupächter ausgezahlt. Hinzu kommen einmalige Gebühren für Umschreibung und Aufnahme.
Wie hoch sind die laufenden Kosten?
Ein Richtwert sind etwa 200 bis 600 € jährlich. Enthalten sind unter anderem Vereins- und Verbandsbeitrag, Pacht, Gemeinschaftsarbeit, Zeitung, Müll, Stromzählergrundpreis und Versicherung.
Wie hoch ist die Pacht?
Zur Zeit beträgt die Pacht 21 Cent pro Quadratmeter. Der konkrete Betrag hängt damit von der Größe der jeweiligen Parzelle ab. Die aktuell gelten Kosten stehen auf der Seite Wichtiges von A – Z.
Was ist die Ablöse?
Die Ablöse ist der Wert der vorhandenen Ausstattung des Gartens und der Laube. Sie wird nicht frei zwischen den Pächtern festgelegt, sondern durch eine unabhängige Wertermittlung bestimmt.
Wer ermittelt den Wert eines Gartens?
Die Wertermittlung übernehmen speziell ausgebildete, unabhängige Wertermittler. Berücksichtigt werden unter anderem Größe, Laube, Bäume, Gehölze, Zustand und vorhandene Einrichtungen.
Was passiert, wenn unzulässige Bauten vorhanden sind?
Unzulässige Bauten oder andere nicht ordnungsgemäße Zustände können im Wertermittlungsprotokoll als wertmindernd aufgeführt werden. Gegebenenfalls müssen solche Einrichtungen entfernt werden.
Gartennutzung
Was bedeutet „kleingärtnerische Nutzung“?
Ein Kleingarten dient sowohl der Erholung als auch dem Anbau von Obst und Gemüse. Der Anteil der Fläche für Obst- und Gemüseanbau sollte mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen.
Kann ich den Garten hauptsächlich als Freizeitgarten nutzen?
Nein. Die kleingärtnerische Nutzung ist ein wesentlicher Bestandteil des Kleingartens. Eine reine Rasen- oder Freizeitnutzung reicht nicht aus und stellt einen Kündigungsgrund dar.
Darf ich eine Laube bauen oder verändern?
Lauben dürfen grundsätzlich eine Grundfläche von 16 m² haben und sind zum vorübergehenden Aufenthalt, nicht zum Wohnen, bestimmt. Neubauten und bauliche Veränderungen müssen durch den Bezirksverband genehmigt werden. Genaue Informationen dazu gibt es auf der Seite Dokumente.
Wie ist meine Laube und mein Inventar versichert?
Der Verein bietet über Rahmenverträge spezielle Kleingartenversicherungen an:
- FED-Versicherung: Deckt Schäden durch Feuer, Einbruch und Diebstahl ab (Anmeldung über Vereinsformular).
- Haftpflichtversicherung: Schutz bei Haftpflichtschäden im Rahmen des Kleingartenwesens.
- Schadensabwicklung: Im Schadensfall (Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch, Unfall) stehen im Downloadbereich Formulare zur Schadenanzeige bereit.
Darf ich ein Gewächshaus aufstellen?
Ein Gewächshaus kann bis zu 8 m² Grundfläche und maximal 2,3 m Höhe haben. Es benötigt die Genehmigung des Bezirksverbandes. Der Antrag wird über den Verein eingereicht.
Darf ich eine Tomatenüberdachung bauen?
Eine Überdachung ohne Seitenwände bis zu 8 m² und 2 m Höhe ist zum Schutz von Tomatenpflanzen möglich. Dafür ist ein Antrag beim Verein einzureichen.
Wie viel Fläche darf versiegelt sein?
Aktuell dürfen 20 % der Parzellenfläche versiegelt sein. Dazu zählen unter anderem Laube, Pergola und Wege. Platten dürfen nur auf einem Kies- oder Sandbett liegen, nicht auf einem Betonfundament. Eine Verfugung muss mit wasserdurchlässigem Mörtel erfolgen.
Wie hoch dürfen Hecken sein?
Hecken entlang öffentlicher Wege und zwischen den Parzellen werden bis zu einer Höhe von 0,8 m geduldet.
Darf ich einen Pool aufstellen?
Mobile Pools und Planschbecken sind bis höchstens 3,5 m Durchmesser beziehungsweise 10 m² Grundfläche und maximal 1 m Seitenhöhe in der Zeit von Mai bis September zugelassen. Von Oktober bis April müssen sie entfernt werden. Ein Einlassen in den Boden und chemische Wasseraufbereitung sind verboten.
Wichtig zum Befüllen: Aufgrund von Grundwasserauflagen dürfen Pools und Planschbecken ausschließlich mit Wasser in Trinkwasserqualität befüllt werden! Kein Brunnenwasser verwenden.
Darf ich ein Trampolin aufstellen?
Trampoline bis zu 3 m Außendurchmesser sind von Mai bis September gestattet und müssen im Winter entfernt werden. Verankerungen im Boden sollten wegen der nicht eindeutig erkennbaren Stromleitungen vermieden werden.
Regeln & Ausstattung
Darf ich im Kleingarten wohnen?
Nein. Die Laube ist nur zum vorübergehenden Aufenthalt gedacht und darf nicht als Wohnung genutzt werden.
Darf ich im Garten übernachten?
Die Laube ist für einen vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen. Ein dauerhaftes Wohnen ist nicht zulässig.
Darf ich Bienen halten?
Ja. Bis zu drei Bienenvölker sind möglich. Vor Beginn der Bienenhaltung muss ein Antrag beim Bezirksverband über den Vereinsvorstand gestellt werden.
Kann ich Kleintiere im Garten halten?
Laut Bundeskleingartengesetz gehört die Tierhaltung nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Das Verbot gilt für Geflügel, Kaninchen und andere Kleintiere. Hunde und Katzen dürfen mit in den Garten gebracht werden, aber nicht darin übernachten oder dauerhaft verbleiben. Innerhalb der gesamten Kleingartenanlage müssen Hunde an der Leine geführt werden.
Kann ich das Brunnenwasser trinken?
Nein. Das Grundwasser in der Anlage ist kein Trinkwasser und darf nicht zum Trinken, Kochen, Duschen oder Baden verwendet werden.
Darf ich mit Brunnenwasser meine Pflanzen gießen?
Ja. Das Grundwasser kann zur Bewässerung der Nutzpflanzen verwendet werden. Geerntetes Obst und Gemüse sollte vor dem Verzehr mit Trinkwasser gereinigt werden.
Welche Toilette darf ich im Garten benutzen?
Zulässig sind Trocken- oder Campingtoiletten ohne chemische Zusätze. Spültoiletten und mobile Sanitärsysteme sind nicht erlaubt. Alternativ kann die Toilette der Vereinsgaststätte „Elsternest“ während der Öffnungszeiten genutzt werden.
Wo kann ich eine Campingtoilette entleeren?
Campingtoiletten können während der vorgesehenen Zeiten in der Entsorgungsstation des Vereins entleert werden. Das ist von April bis Ende Oktober samstags von 10 bis 12 Uhr, während der Sprechstunde von 13 bis 14 Uhr, sowie mittwochs bis 11 Uhr möglich.
Alltag & Vereinsleben
Was mache ich mit Gartenabfällen?
Pflanzenabfälle, Hecken- und Baumschnitt sowie Gras können im Garten kompostiert oder zur städtischen Sammelstelle für Grünschnitt (z. B. in Rüppurr) gebracht werden. Sonstiger Unrat muss über den eigenen Hausmüll entsorgt werden.
Darf ich Sperrmüll auf dem Vereinsgelände abstellen?
Nein. Das Abstellen von Sperrmüll – auch mit einem Hinweis wie „zu verschenken“ – ist verboten. Einmal jährlich gibt es eine Schuttmuldenaktion zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Muss ich bei der Gemeinschaftsarbeit mitmachen?
Ja. Die Gemeinschaftsarbeit dient der Pflege gemeinschaftlicher Flächen und Gehölze und ist Bestandteil des Vereinslebens. Auch die Hälfte des Weges vor dem eigenen Garten ist in Ordnung zu halten. Die Umlage beträgt derzeit 64 € pro Jahr und kann durch Arbeit abgeleistet werden. Gemeinschaftsarbeit ist auch eine gute Gelegenheit, andere Mitglieder kennenzulernen.
Was muss ich bei einer Kündigung beachten?
Eine Kündigung zum Ende des Gartenjahres Ende November muss spätestens bis zum 3. Werktag im August beim Verein eingehen. Danach erfolgt die Wertermittlung. Anschließend wird die Parzelle zur Neuverpachtung angeboten.
Wie lange dauert die Wertermittlung nach einer Kündigung?
Die Wertermittlung erfolgt erfahrungsgemäß etwa drei bis acht Wochen nach der Kündigung.
Was passiert mit meinen Kontaktdaten, wenn ich umziehe?
Bitte Änderungen von Anschrift, Telefon- oder Handynummer dem Verein über das Kontaktformular oder schriftlich mitteilen, damit Gartenzeitung, Pachtrechnung und wichtige Informationen weiterhin zugestellt werden können.
Kann ich den Vorstand persönlich sprechen?
Die aktuellen Sprechzeiten findest du auf der Sprechstunden-Seite. Bitte beachte, dass der Vorstand ehrenamtlich arbeitet.
Wo finde ich die offiziellen Regeln und Dokumente?
Auf der Vereinswebsite stehen unter anderem Satzung, Gartenordnung, Lageplan, Hinweise zur Gartenabfallentsorgung, Informationen zum wassersparenden Gießen und das Grundwassergutachten zur Verfügung. Zur Dokumentenübersicht.