Häufig gestellte Fragen

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Bewerbung & Warteliste

Wie bekomme ich einen Kleingarten beim KGV Weiherfeld?

Um einen Garten zu pachten, ist zwingend eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich.

  • Schritt 1: Eintrag auf der Warteliste.
  • Schritt 2: Mit der automatischen E-Mail wird die Eintragung bestätigt.
  • Schritt 3: Sobald Parzellen frei werden, kontaktiert der Vorstand die Personen auf der Warteliste für gemeinsame Besichtigungstermine.

Hinweis: Es ist auch möglich, den Verein als förderndes Mitglied ohne Gartenparzelle zu unterstützen. Fördernde Mitglieder, die selbst einen Garten suchen, werden bei der Vergabe einer freien Parzelle bevorzugt berücksichtigt – ein Rechtsanspruch besteht dadurch aber nicht.

Wie werde ich Mitglied im Verein?

Für die Mitgliedschaft (aktiv oder fördernd) ist ein schriftlicher Antrag beim Vorstand erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach einem persönlichen Gespräch. Zusätzlich ist eine Datenschutzerklärung abzugeben. Mit einer aktiven Mitgliedschaft übernimmt man einen Kleingarten und bewirtschaftet ihn selbst; fördernde Mitglieder unterstützen den Verein ohne eigene Parzelle.

Wer kann einen Garten pachten?

Die Parzellen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Karlsruhe plus 5 km ab der Stadtgrenze bestimmt. Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den geltenden kleingärtnerischen Regelungen.

Was passiert, wenn ich aus dem zulässigen Wohngebiet wegziehe?

Ein Umzug auf mehr als 5 km Entfernung von der Karlsruher Stadtgrenze muss dem Verein innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Wird diese Frist versäumt oder ist die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gartens danach nicht mehr sichergestellt, kann dies zur Kündigung des Pachtvertrags führen.

Kann ich mehrere Gärten gleichzeitig pachten?

Nein. Im Stadtkreis Karlsruhe darf jede Person nur eine Kleingartenparzelle pachten.

Wie komme ich auf die Warteliste?

Der Eintrag erfolgt über das Formular auf der Wartelisten-Seite. Danach wird eine automatische Bestätigung per E-Mail versendet.

Muss ich mich regelmäßig auf der Warteliste melden?

Ja. Der Verein bittet alle Interessenten, mindestens alle sechs Monate kurz zu bestätigen, dass weiterhin Interesse besteht. Andernfalls wird der Eintrag gelöscht.

Wie lange muss ich auf einen Garten warten?

Eine feste Wartezeit kann nicht genannt werden. Sie hängt davon ab, wie viele Parzellen frei werden und wie viele ernsthafte Interessenten auf der Warteliste stehen. Mit zwei bis drei Jahren sollte man rechnen.

Kann ich mir eine bestimmte Parzelle aussuchen?

Die Vergabe einer freien Parzelle entscheidet ausschließlich der Vereinsvorstand. Einen Anspruch auf eine bestimmte Parzelle gibt es nicht.

Kann ich einen Nachfolger für einen Garten vorschlagen?

Vorrang hat die Reihenfolge der Interessenten auf der Warteliste. Aufgebende Pächterinnen und Pächter können eine Empfehlung aussprechen. Diese wird aber nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. wenn ein Garten schwer zu vermitteln ist. Bei der Weitergabe an eigene Kinder oder Enkel mit Wohnsitz in Karlsruhe zeigt sich der Vorstand erfahrungsgemäß aufgeschlossener. Auch in diesem Fall sollten Interessenten schon auf der Liste stehen. Über die Vergabe entscheidet ausschließlich der Vereinsvorstand. Eine Wertermittlung ist in jedem Fall erforderlich.

Muss ich Mitglied sein, um einen Garten zu pachten?

Ja. Voraussetzung für die Anpachtung eines Gartens ist die Mitgliedschaft im Verein. Erst mit der Übernahme einer Parzelle wird man satzungsgemäß zum aktiven Mitglied.

Kosten

Was kostet die Übernahme eines Gartens?

Bei der Übernahme fällt eine Ablöse an, die durch eine Wertermittlung bestimmt wird. Erfahrungsgemäß liegt der Betrag zwischen 1.000 und 5.000 €. Zusätzlich fallen auf Kautionsbasis ein Strombereitstellungspreis von 153 bis 600 € und eine Trafo-Umlage von 350 € an. Bei Abgabe des Gartens bekommt der bisherige Pächter diese Summen in gleicher Höhe vom Neupächter ausgezahlt. Hinzu kommen einmalige Gebühren für Umschreibung (60 €) und Aufnahme (12,50 €).

Wie hoch sind die laufenden Kosten?

Ein Richtwert sind etwa 200 bis 600 € jährlich. Enthalten sind unter anderem Vereins- und Verbandsbeitrag, Pacht, Gemeinschaftsarbeit, Zeitung, Müll, Stromzählergrundpreis und Versicherung.

Wie hoch ist die Pacht?

Zur Zeit beträgt die Pacht 21 Cent pro Quadratmeter. Der konkrete Betrag hängt damit von der Größe der jeweiligen Parzelle ab. Die aktuell gelten Kosten stehen auf der Seite Wichtiges von A – Z.

Was ist die Ablöse?

Die Ablöse ist der Wert der vorhandenen Ausstattung des Gartens und der Laube. Sie wird nicht frei zwischen den Pächtern festgelegt, sondern durch eine unabhängige Wertermittlung bestimmt.

Wer ermittelt den Wert eines Gartens?

Die Wertermittlung übernehmen speziell ausgebildete, unabhängige Wertermittler. Berücksichtigt werden unter anderem Größe, Laube, Bäume, Gehölze, Zustand und vorhandene Einrichtungen.

Was passiert, wenn unzulässige Bauten vorhanden sind?

Unzulässige Bauten oder andere nicht ordnungsgemäße Zustände können im Wertermittlungsprotokoll als wertmindernd aufgeführt werden. Gegebenenfalls müssen solche Einrichtungen entfernt werden.

Gartennutzung

Was bedeutet „kleingärtnerische Nutzung“?

Ein Kleingarten dient sowohl der Erholung als auch dem Anbau von Obst und Gemüse. Der Anteil der Fläche für Obst- und Gemüseanbau sollte mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen.

Kann ich den Garten hauptsächlich als Freizeitgarten nutzen?

Nein. Die kleingärtnerische Nutzung ist ein wesentlicher Bestandteil des Kleingartens. Eine reine Rasen- oder Freizeitnutzung reicht nicht aus und stellt einen Kündigungsgrund dar.

Darf ich eine Laube bauen oder verändern?

Lauben dürfen grundsätzlich eine Grundfläche von 16 m² haben und sind zum vorübergehenden Aufenthalt, nicht zum Wohnen, bestimmt. Neubauten und bauliche Veränderungen müssen durch den Bezirksverband genehmigt werden. Genaue Informationen dazu gibt es auf der Seite Dokumente.

Wie ist meine Laube und mein Inventar versichert?

Der Verein bietet über Rahmenverträge spezielle Kleingartenversicherungen an:

  • FED-Versicherung: Deckt Schäden durch Feuer, Einbruch und Diebstahl ab (Anmeldung über Vereinsformular).
  • Haftpflichtversicherung: Schutz bei Haftpflichtschäden im Rahmen des Kleingartenwesens.
  • Schadensabwicklung: Im Schadensfall (Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch, Unfall) stehen im Downloadbereich Formulare zur Schadenanzeige bereit.
Darf ich ein Gewächshaus aufstellen?

Ein Gewächshaus kann bis zu 8 m² Grundfläche und maximal 2,3 m Höhe haben und darf nicht mit anderen baulichen Anlagen verbunden sein. Als Fundament sind ausschließlich im Kiesbett verlegte Betonkantensteine oder Kanthölzer zulässig; ein Betonfundament ist ausdrücklich verboten. Es benötigt die Genehmigung des Bezirksverbandes. Der Antrag wird über den Verein eingereicht.

Darf ich eine Tomatenüberdachung bauen?

Eine Überdachung ohne Seitenwände bis zu 8 m² und 2 m Höhe ist zum Schutz von Tomatenpflanzen möglich. Dafür ist ein Antrag beim Verein einzureichen.

Darf ich ein Gießwasserbecken anlegen?

Ja, Gießwasserbecken sind bis zu einer Größe von 3 m³ zulässig.

Darf ich einen Gartenteich anlegen?

Ja, bis zu einer Gesamtfläche von 15 m². Der Teich muss aus ökologischen Gründen an mindestens einer Seite ein flaches Ufer haben und darf nur als Fertigkunststoffteich, mit Teichfolie oder Tondichtung gebaut werden. Beim Pächterwechsel wird für Teiche keine Entschädigung gezahlt; auf Weisung des Vereins ist er zu entfernen.

Darf ich eine Regentonne oder Zisterne aufstellen?

Oberirdische Regenwassersammler sind bis 2 m³ zulässig und müssen begrünt werden. Unterirdische Regenwassersammler aus Kunststoff sind bis 3 m³ möglich, ihre Lage muss gekennzeichnet werden. Für unterirdische Sammler ist vorher ein Antrag beim Verein einzureichen.

Wann darf ich Bäume und Hecken schneiden?

Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Sträucher, Hecken und andere Gehölze aus naturschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht zurückgeschnitten oder gefällt werden, um Nist- und Brutplätze zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sowie notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind davon ausgenommen.

Wie viel Fläche darf versiegelt sein?

Aktuell dürfen 20 % der Parzellenfläche versiegelt oder teilversiegelt sein. Dazu zählen unter anderem Laube, Terrasse, Wege und Gießwasserbecken. Platten dürfen nur auf einem Kies- oder Sandbett liegen, nicht auf einem Betonfundament.

Wie hoch dürfen Hecken sein?

Hecken entlang öffentlicher Wege und zwischen den Parzellen werden bis zu einer Höhe von 0,8 m geduldet.

Darf ich einen Pool aufstellen?

Mobile Pools und Planschbecken sind bis höchstens 3,5 m Durchmesser beziehungsweise 10 m² Grundfläche und maximal 1 m Seitenhöhe in der Zeit von Mai bis September zugelassen. Von Oktober bis April müssen sie entfernt werden. Ein Einlassen in den Boden und chemische Wasseraufbereitung sind verboten.

Wichtig zum Befüllen: Aufgrund von Grundwasserauflagen dürfen Pools und Planschbecken ausschließlich mit Wasser in Trinkwasserqualität befüllt werden! Kein Brunnenwasser verwenden.

Darf ich ein Trampolin aufstellen?

Trampoline bis zu 3 m Außendurchmesser sind von Mai bis September gestattet und müssen im Winter entfernt werden. Verankerungen im Boden sollten wegen der nicht eindeutig erkennbaren Stromleitungen vermieden werden.

Regeln & Ausstattung

Darf ich im Kleingarten wohnen?

Nein. Die Laube ist nur zum vorübergehenden Aufenthalt gedacht und darf nicht als Wohnung genutzt werden.

Darf ich im Garten übernachten?

Die Laube ist für einen vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen. Ein dauerhaftes Wohnen ist nicht zulässig.

Gibt es Ruhezeiten im Kleingarten?

Ja. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhe zu halten, an Werktagen von 19 bis 7 Uhr. Das betrifft z. B. Hämmern, Sägen, Bohren sowie motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Motorpumpen oder Bodenbearbeitungsmaschinen. Auch die Lautstärke von Musik, Fernsehen und Musikinstrumenten ist so einzustellen, dass niemand belästigt wird.

Darf ich mit dem Auto zu meinem Garten fahren oder dort parken?

Das Befahren der Wege in der Anlage mit Fahrrädern, Motor- oder Elektrofahrzeugen ist grundsätzlich verboten (Ausnahme: gesundheitsbedingt notwendige, behindertengerechte Fortbewegungsmittel). Das Abstellen von Autos, Wohnwagen oder Anhängern auf der Parzelle oder in der gesamten Anlage ist ebenfalls nicht erlaubt.

Darf ich in meinem Garten grillen?

Ja. Grilleinrichtungen sind bis zu einer Höhe von 1 m, einer Breite von 1 m und einer Tiefe von 0,6 m erlaubt (mit Rauchabzug max. 2,10 m Höhe), bei mindestens 1 m Grenzabstand. Es darf nur mit handelsüblicher Holzkohle oder Grillbriketts gegrillt werden. Offene Feuer wie Lagerfeuer, Feuerkörbe oder Feuerschalen sind aus Brandschutzgründen verboten.

Darf ich Bienen halten?

Ja. Bis zu drei Bienenvölker sind möglich. Vor Beginn der Bienenhaltung muss ein schriftlicher Antrag beim Bezirksverband über den Vereinsvorstand gestellt werden – inklusive Nachweis über Imkerei-Kenntnisse und einer Mitteilung zur Registrierung als Tierhalter. Die Mitgliedschaft in einem Imkerverein ist wünschenswert, aber keine Pflicht.

Kann ich Kleintiere im Garten halten?

Laut Gartenordnung sind Tierhaltung und Tierzucht in der Kleingartenanlage grundsätzlich verboten; das gilt unter anderem für Geflügel, Kaninchen und andere Kleintiere. Haustiere wie Hunde und Katzen dürfen mitgebracht werden, jedoch maximal 2 Tiere pro Parzelle. Sie müssen sich ausschließlich auf der eigenen Parzelle aufhalten und dürfen dort nicht dauerhaft wohnen oder übernachten. Innerhalb der gesamten Kleingartenanlage müssen Hunde an der Leine geführt und von Spielplätzen ferngehalten werden.

Kann ich das Brunnenwasser trinken?

Nein. Das Grundwasser in der Anlage ist kein Trinkwasser und darf nicht zum Trinken, Kochen, Duschen oder Baden verwendet werden.

Darf ich mit Brunnenwasser meine Pflanzen gießen?

Ja. Das Grundwasser kann zur Bewässerung der Nutzpflanzen verwendet werden. Geerntetes Obst und Gemüse sollte vor dem Verzehr mit Trinkwasser gereinigt werden.

Welche Toilette darf ich im Garten benutzen?

Zulässig sind Trocken- oder Campingtoiletten ohne chemische Zusätze. Spültoiletten und mobile Sanitärsysteme sind nicht erlaubt. Alternativ kann die Toilette der Vereinsgaststätte „Elsternest“ während der Öffnungszeiten genutzt werden.

Wo kann ich eine Campingtoilette entleeren?

Campingtoiletten können während der vorgesehenen Zeiten in der Entsorgungsstation des Vereins entleert werden. Das ist von April bis Ende Oktober samstags von 10 bis 12 Uhr, während der Sprechstunde von 13 bis 14 Uhr, sowie mittwochs bis 11 Uhr möglich.

Alltag & Vereinsleben

Ist die Kleingartenanlage öffentlich zugänglich?

Ja. Als Teil der grünen Infrastruktur der Stadt Karlsruhe soll die Anlage für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Tore sind daher von März bis Oktober in der Regel täglich geöffnet.

Darf ich meinen Garten untervermieten oder an Dritte weitergeben?

Nein. Eine Unterverpachtung oder kostenfreie Überlassung der Parzelle an Dritte ist weder vollständig noch teilweise erlaubt und kann zur Kündigung des Pachtvertrags führen.

Was mache ich mit Gartenabfällen?

Pflanzenabfälle, Hecken- und Baumschnitt sowie Gras können im Garten kompostiert oder zur städtischen Sammelstelle für Grünschnitt (z. B. in Rüppurr) gebracht werden. Sonstiger Unrat muss über den eigenen Hausmüll entsorgt werden.

Darf ich Sperrmüll auf dem Vereinsgelände abstellen?

Nein. Das Abstellen von Sperrmüll – auch mit einem Hinweis wie „zu verschenken“ – ist verboten. Einmal jährlich gibt es eine Schuttmuldenaktion zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

Muss ich bei der Gemeinschaftsarbeit mitmachen?

Ja. Die Gemeinschaftsarbeit dient der Pflege gemeinschaftlicher Flächen und Gehölze und ist Bestandteil des Vereinslebens. Auch die Hälfte des Weges vor dem eigenen Garten ist in Ordnung zu halten. Die Umlage beträgt derzeit 64 € pro Jahr und kann durch Arbeit abgeleistet werden. Gemeinschaftsarbeit ist auch eine gute Gelegenheit, andere Mitglieder kennenzulernen.

Wie oft findet die Mitgliederversammlung statt und wer darf teilnehmen?

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Alle Mitglieder dürfen teilnehmen; nur aktive Mitglieder haben ein aktives und passives Wahlrecht, fördernde Mitglieder nehmen ohne Stimmrecht teil.

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Eine Kündigung zum Ende des Gartenjahres Ende November muss spätestens bis zum 3. Werktag im August beim Verein eingehen. Danach erfolgt die Wertermittlung. Anschließend wird die Parzelle zur Neuverpachtung angeboten.

Wie lange dauert die Wertermittlung nach einer Kündigung?

Die Wertermittlung erfolgt erfahrungsgemäß etwa drei bis acht Wochen nach der Kündigung.

Was passiert mit meinen Kontaktdaten, wenn ich umziehe?

Bitte Änderungen von Anschrift, Telefon- oder Handynummer dem Verein über das Kontaktformular oder schriftlich mitteilen, damit Gartenzeitung, Pachtrechnung und wichtige Informationen weiterhin zugestellt werden können.

Kann ich den Vorstand persönlich sprechen?

Die aktuellen Sprechzeiten findest du auf der Sprechstunden-Seite. Bitte beachte, dass der Vorstand ehrenamtlich arbeitet.

Wo finde ich die offiziellen Regeln und Dokumente?

Auf der Vereinswebsite stehen unter anderem Satzung, Gartenordnung, Lageplan, Hinweise zur Gartenabfallentsorgung, Informationen zum wassersparenden Gießen und das Grundwassergutachten zur Verfügung. Zur Dokumentenübersicht.

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