Wichtige Fragen zu unseren Gartenparzellen

Du stellst Dir vor, ein kleines grünes Paradies bewirtschaften und genießen zu können?

Hier haben wir einige Informationen für dich als zukünftige Pächter*in eines Kleingartens zusammengestellt, um dir die Entscheidung zu erleichtern, dich für eine freie Parzelle zu bewerben.

Wichtiges von A – Z

Bin ich überhaupt berechtigt, eine Gartenparzelle im Kleingartenverein Weiherfeld zu pachten?

Unsere Kleingartenparzellen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Karlsruhe (plus 5 km, gemessen ab der Stadtgrenze) bestimmt. Alles Weitere regelt die Kleingartenordnung der Stadt Karlsruhe.

Was kostet eine Gartenparzelle?

Ablöse an den Altpächter (einmalig):
Bei der Übernahme einer Parzelle ist eine Ablöse für den Garten fällig. Diese wird durch eine Wertermittlung bestimmt und ist abhängig vom Zustand und der Ausstattung des Gartens und der Laube. Erfahrungsgemäß liegt die Ablöse zwischen 1000 € und 5000 €. Zusätzlich zur Ablöse wird der Strombereitstellungspreis fällig. Dieser variiert je nach Parzelle zwischen 153 € und 600 €.

Gebühren an Verein und Verband (einmalig) *
Umschreibung 60 €
Aufnahmegebühr 12,5 €
Jährliche Kosten (~ 200 € bis 600 €) *
Beitrag für Verein und Verband 40,50 €
Pacht, abhängig von der Größe des Gartens 21 ct/qm
Gemeinschaftsarbeit (kann abgearbeitet werden) 48 €
Zeitung 2,61 €
Müll 2,50 €
Stromzählergrundpreis 42 €
Strom nach Verbrauch 24 ct/kWh
Versicherung FED (Feuer Einbruch Diebstahl) 25 – 102 €

* Stand Februar 2023

Was darf man – und was nicht?

Die wird geregelt durch die Gartenordnung der Stadt Karlsruhe und das Bundeskleingartengesetz.

Wichtiges von A – Z

Abfall

Unsere Kleingartenanlage ist nicht an die Müllabfuhr angeschlossen, weshalb Abfälle selbst entsorgt werden müssen. Zum Glück ist im Garten nicht alles Abfall. Pflanzenabfälle, Hecken- und Baumschnitt und abgemähtes Gras können im Garten kompostiert werden und so zur Düngung beitragen. Dieser biologische Dünger kostet nichts und unterstützt die Pflege und den Aufbau der Humusschicht. Einmal im Jahr gibt es eine Schuttmuldenaktion, bei der die Mitglieder den Sperrmüll ordnungsgemäß entsorgen können. Ein Kleingartenpächter ist verpflichtet, seinen anfallenden Unrat über seinen Hausmüll zu entsorgen. Das Abstellen von Sperrmüll, auch bei Sperrmüllabholungen in den angrenzenden Wohneinheiten, ist verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Abtransport dem Verein in Rechnung gestellt werden. Auch ein Abstellen mit dem Hinweis „zu verschenken“ gehört zur illegalen Müllentsorgung. Dem jeweiligen Verursacher drohen hier empfindliche Bußgelder.

Zur Entsorgung von Gartenabfällen gibt es in der Stadt Karlsruhe eine klare Rechtssituation. Bitte lies Dir die Broschüre zu diesem Thema durch.

Änderungen

Sie sind umgezogen, Ihre Telefon- oder Handynummer hat sich geändert? Bitte teilen Sie dies dem Verein mit. Sie erhalten dann weiterhin die Gartenzeitung, „Die Elster″ pünktlich die Pachtrechnung und sind erreichbar bei Fragen, die Ihren Garten betreffen.

Änderungen bitte per Kontaktformular oder schriftlich an:  Kleingartenverein Karlsruhe-Weiherfeld e.V., Gottlob-Schreber-Weg 2, 76199 Karlsruhe. Der Briefkasten befindet sich vor der Vereinsgaststätte „Elsternest”.

Bienenhaltung im Kleingarten

80 % der Obstgehölze und Blumen sind auf die Bestäubung durch Bienen und andere Insekten angewiesen. Ohne die Arbeit der Bienen ernten wir kein gutes Obst und weniger Gemüse. Imker sind deshalb in den Kleingärten gern gesehen. Wer sich dafür interessiert, wird vom Verein informiert und unterstützt. Im Kleingarten dürfen bis zu drei Bienenvölker gehalten werden. Vor Beginn der Bienenhaltung ist ein Antrag beim Bezirksverband über den Vereinsvorstand zu stellen.

Tomatenüberdachung

Im Garten kann zum Schutz von Tomatenpflanzen eine Überdachung ohne Seitenwände bis zu einer Größe von 8 m² und einer Höhe von 2 m errichtet werden. Ein entsprechender Antrag ist beim Verein einzureichen.

Gewächshäuser

Im Garten kann ein Gewächshaus bis zu einer Grundfläche von 8 m2 und einer Gesamthöhe von max. 2,3 m erlaubt werden. Es bedarf jedoch der Genehmigung durch den Bezirksverband. Ein entsprechender Antrag ist beim Verein einzureichen.

Gemeinschaftsarbeit

In einem Kleingartenverein gibt es viel zu tun. Jeder pflegt seinen Garten, hält die Hälfte des Weges vor seinem Garten in Ordnung. Aber wer pflegt die Gehölze um die Kolonie, wer hält die anderen Gemeinschaftsflächen in Ordnung? Alle Kleingartenpächter gemeinsam in der Gemeinschaftsarbeit! Durch die Gemeinschaftsarbeit beteiligt man sich am Vereinsleben, lernt neue Leute kennen und kann zur Verbesserung des Vereinslebens und des Miteinanders beitragen.

Hecken

Gemäß §9 Absatz 5 der aktuell gültigen Gartenordnung werden Heckenpflanzungen entlang der öffentlichen Wege und zwischen den Parzellen nur bis zu einer Höhe von 0,8 m geduldet.

Kleingarten, kleingärtnerische Nutzung

Kleingärten sind nicht groß, aber das Wesentliche ist die kleingärtnerische Nutzung. Der Garten soll zur Erholung dienen, aber auch zum Anbau von Obst und Gemüse. Damit er für viele erschwinglich ist, ist die Pacht nicht sehr hoch. Der Anbau von Obst und Gemüse ist also eine Bedingung für die Verpachtung eines Kleingartens zu einem günstigen Preis. Der Anteil der Fläche dafür sollte mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen.

Bitte beachte dieses Schreiben des Bezirksverbandes zur kleingärtnerischen Nutzung

Kündigung

Jährlich wechseln ungefähr 20 Gärten die Pächter. Wer seinen Garten aufgeben muss oder will, kündigt seinen Pachtvertrag schriftlich oder per E-Mail über unser Kontaktformular. Eine Kündigung zum Ende des Gartenjahres (Ende November) muss bis zum 3. Werktag im August beim Verein eingehen. Nach Kündigung erfolgt eine Wertermittlung des Gartens. Diese erfolgt erfahrungsgemäß circa drei bis acht Wochen nach der Kündigung. Anschließend wird der Garten durch den Verein zur Neuverpachtung angeboten. Der aufgebende Pächter/die aufgebende Pächterin kann eine Empfehlung aussprechen.

Die Vergabe der Parzelle entscheidet ausschließlich der Vereinsvorstand, nimmt aber bei der Weitergabe an Kinder und Enkel Rücksicht, wenn diese im Stadtgebiet Karlsruhe wohnhaft sind. In jedem Fall ist eine Wertermittlung zwingend erforderlich.

Lauben

Lauben sind kleine Gartenhäuser, welche zum vorübergehenden Aufenthalt, aber nicht zum Wohnen gedacht sind. Die Gartenordnung und das Bundeskleingartengesetz lassen nur eine einfache Ausführung mit einer Grundfläche von 16 m2 zu.
An die Laube dürfen eine Pergola (max. 16 m2 ) und ein Geräteteil (max. 0,8 m x 4 m) angebaut werden. Auf der Pergola wird ein Wetterschutz aus Kunststoff geduldet.
Für Neubauten oder Änderungen sind entsprechende Anträge beim Verein einzureichen!

Aktuell darf 20 % der Parzellenfläche versiegelt sein; dies schließt die Grundfläche der Laube, der Pergola und der Wege mit ein. Alle Platten im Garten dürfen ausschließlich auf einem Kies- oder Sandbett ruhen, aber nicht auf einem Betonfundament.

Jegliche bauliche Veränderungen bedürfen einer Genehmigung über den Verein beim Bezirksverband.

Mitgliederversammlung und Jahreshauptversammlung

Der Kleingärtnerverein ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Es finden jährlich Mitgliederversammlungen statt, in denen die Angelegenheiten des Vereins geregelt werden. Die Vereinsmitglieder wählen den Vorstand.

Mobile Planschbecken und Pools

Aktuell sind diese mit einer Gesamtgröße von nicht mehr als 3,5 m Durchmesser oder 10 m² Grundfläche und einer Seitenhöhe von maximal 1 m in der Zeit von Mai bis September zugelassen. Von Oktober bis April sind die Planschbecken/Pools zu entfernen. Das Einlassen der Becken in den Boden und chemische Mittel zur Wasseraufbereitung sind verboten.

Warum müssen die Pools im Winter entfernt werden? Der Bezirksverband schreibt hierzu:

„…es dient nicht der kleingärtnererischen Nutzung und ist nur ein Entgegenkommen des Grundstückseigentümers. Für die Abkühlung im Sommer wurde unter großem Einsatz diese Regelung getroffen. Bedingung war nur das vorübergehende Aufstellen. Andernfalls werden die Pools wie früher komplett verboten. Das Grundstück wurde zur kleingärtnerischen Nutzung gepachtet und nicht als Schwimmbadersatz.“

Trampoline

Trampoline sind mit einem Außendurchmesser von bis zu 3 m gestattet. Sie dürfen nur in der Zeit von Mai bis September aufgestellt werden und sind von Oktober bis April zu entfernen. Verankerungen im Boden sind zu vermeiden, da die Verlegung der Stromleitungen in unserem Kleingartengelände nicht eindeutig zu erkennen ist.

Warum müssen die Trampoline im Winter entfernt werden?

Bei starken Stürmen kann es durchaus passieren, dass auch ein so schweres Gerät wie ein Gartentrampolin zu Höhenflügen ansetzt. Leider endet das in der Regel nicht gut für das Trampolin und in manchen Fällen auch nicht gut für anderes Eigentum, das dem Trampolin im Weg steht.

Trockentoiletten

Auch GärtnerInnen „müssen mal“. Die meisten Gärten verfügen über einen Wasseranschluss in Form eines Brunnens. Die Parzellen sind aber nicht ans Abwassernetz angeschlossen. Deshalb richten sich die Kleingärtner in ihrer Laube oftmals eine Trocken- bzw. Komposttoilette ein. Diese soll in einem Raum untergebracht sein, der nur von außen zugänglich ist und keine Verbindung zum Wohn- und Kochraum hat. In der Regel ist dies der Raum, in dem auch die Werkzeuge gelagert werden.

In einem Eimer mit Rindenmulch werden die Ausscheidungen gesammelt und später im Garten z. B. unter Büschen vergraben oder mit dem Kompost weiterverrottet. Es gibt fertige Komposttoiletten zu kaufen, Selbstbauten sind auch verbreitet. Wer eine Chemietoilette benutzt, muss diese – wie auf einem Campingplatz – ordnungsgemäß entsorgen: entweder zu Hause oder während der Sprechzeiten in der Entsorgungsstation des Vereinshauses.

Die Campingtoiletten können von April bis Ende Oktober jeden Samstag zwischen 10 – 12 Uhr und während der Sprechstunden (13 – 14 Uhr) sowie jeden Mittwoch (bis 11 Uhr) entleert werden.

Die Gartenordnung informiert hierzu:

§8 Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Als Toilette kann in der Gartenlaube eine Trocken- oder Campingtoilette (ohne chemische Zusätze) aufgestellt werden. Spültoiletten, mobile Sanitärsysteme (z. B. Dixi, Toi Toi etc.) oder ähnliches sind verboten.

Alternativ können die Toiletten in unserer Vereinsgaststätte „Elsternest“ zu den Öffnungszeiten der Gaststätte kostenlos genutzt werden.

Wertermittlung

Wenn ein Garten gekündigt ist und aufgegeben werden soll, muss der Wert ermittelt werden. Diese Aufgabe wird von Wertermittlern durchgeführt, die über eine besondere Ausbildung verfügen und sind unabhängig. Sie sind keine Mitglieder in dem Verein, in dem sie Wertermittlungen vornehmen.

In einem detaillierten Protokoll halten sie alle wesentlichen Tatsachen, die einen Garten betreffen, fest: Größe des Gartens, Beschreibung und Zustand der Laube, Anzahl und Zustand von Bäumen und Gehölzen. Aufgebende Pächter können die Wertermittlung unterstützen, indem sie die zum Garten gehörenden Unterlagen wie z. B. die Baugenehmigung zum Termin der Wertermittlung mitbringen und die Zugänglichkeit von Garten und Laube sicherstellen.

Der Wertermittler erstellt ein Protokoll, in dem festgelegt wird, in welchem Zustand sich Garten und Laube befinden, welchen Wert der Garten hat und zu welchem Preis er abgegeben werden kann. In diesem Protokoll wird auch festgehalten, was derzeit nicht in Ordnung ist und den Wert des Gartens mindert. Dies können unzulässige Bauten sein oder nicht mehr sichere Bäume oder Waldbäume, die entfernt werden müssen.

Die Wertermittlung hilft so, einen gerechten Preis für die Gartenübergabe zu bekommen. Das Wertermittlungsgutachten geht nach der Weitergabe des Gartens an den neuen Pächter.

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