ELSTER 02/2018

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Liebe Gartenfreundinnen,
liebe Gartenfreunde,

der Sommer hat bereits Einzug gehalten! Wir wünschen allen viel Freude bei der Gartenarbeit und natürlich weiterhin einen wunderschönen Sommer für Sie und Ihre Gäste. Bleiben Sie gesund und genießen Sie Ihr „Grünes Paradies“.

Sprechstunden des Vorstandes

Bereits seit April finden wieder die Sprechstunden des Vorstandes statt. Die Termine hierzu können Sie den Aushängen in den Schaukästen entnehmen.

Für Anliegen außerhalb der Sprechstunden nutzen Sie bitte den Vereinsbriefkasten.

Zaunerneuerung

Wie Sie sicherlich bereits vernommen haben, werden Zug um Zug die Zäune an den Hauptwegen erneuert. Damit die Arbeiten reibungslos durchgeführt werden können, bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsraum von min. 20 cm zwischen dem Zaun und dem Bewuchs im Innenbereich Ihrer Parzelle vorhanden ist.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass bei Anpflanzungen an den Grenzen der Parzelle darauf zu achten ist, dass Pflegemaßnahmen jeglicher Art von der eigenen Parzelle aus durchgeführt werden können.

Unerlaubte Bauten

Wir werden immer wieder darauf angesprochen: „wieso darf der Nachbar sein Zweitgebäude behalten und ich nicht“…..

Hierzu folgendes zum unechten Bestandschutz:

Bestand ein Pachtverhältnis vor 1997 besteht ein unechter Bestandschutz. Dies betrifft zu große Gartenlauben sowie Zweitgebäude, welche mit der neuen Gartenordnung verboten sind.

Dies bedeutet, dass alle vor 1997 errichtete Bauten dürfen (müssen nicht) bis zu einem Pächterwechsel bleiben. Mit der Kündigung endet auch der unechte Bestandschutz. Der Altpächter ist dann für das herrichten der Parzelle nach der gültigen Gartenordnung verantwortlich und trägt selbstverständlich die entstandenen Kosten.

Wir bitten Sie, die Gartenordnung und den Unterpachtvertrag zu lesen und zu beachten.

Tierwelt in der Anlage

Wir bitten Sie, Nistgelegenheiten sowie Futterplätze und Tränken für Vögel zu schaffen. Ebenso

ist ein reichblühender abwechslungsreicher Garten mit ggf. einem Insektenunterschlupf bei den sehr wichtigen Bestäubern immer willkommen. Für Fragen stehen Ihnen die Fachberater des

Bez. Verbandes der Kleingärtner zur Verfügung.

Hunde in der Anlage

Bei mitgebrachten Haustieren, z. B. Hunden hat der Gartenpächter dafür zu sorgen, dass

niemand belästigt z. B. durch ständiges Bellen, geschädigt oder gefährdet wird. Verunreinigungen durch mitgebrachte Haustiere sind durch den Halter des Tieres sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hunde sind im gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen, diese darf nicht länger als

2 Meter sein (Verordnung der Stadt Karlsruhe).

Briefkästen und Gartennummern an den Toren zu den einzelnen Parzellen

Trotz unserer ständigen Bitte, einen Briefkasten sowie eine Gartennummer an das Gartentor Ihrer Parzelle anzubringen, müssen wir leider immer wieder feststellen, dass dieser Bitte nicht nachgekommen wird. Also nochmal, bitte „Briefkasten und Gartennummer an das Gartentor“!

Grillen
Die Grillsaison ist bereits in vollem Gange. Wir bitten Sie daran zu denken, alle Speisereste mit dem Hausmüll zu entsorgen und auf keinen Fall auf den Komposthaufen zu werfen. Eine unsachgemäße Entsorgung zieht Ungeziefer, vor allem Raten, an.

Wollen wir diese in unserer Anlage? – NEIN –

Parksituation

Um den Zugang von Rettungsfahrzeugen in unsere Kleingartenanlage jeder Zeit sicher zu stellen, ist das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art im Eingangsbereich der Haupttore nicht gestattet.

In diesem Zusammenhang bitten wir, in den vorhandenen Parktaschen im Hausschildpfad schräg einzuparken. Dadurch ist gewährleistet, dass mehr Fahrzeuge abgestellt werden können.

Erinnerung

Liebe Gartenfreunde, Sie sind für die Pflege der Wege an Ihrer Parzelle bis zur Mitte hin verantwortlich (§ 3 Gartenordnung). Bitte halten Sie diese unkrautfrei und sauber.

Der Bewuchs an den Seiten- und Hauptwegen darf keinesfalls in den Weg hineinragen und sollte die Zaunhöhe nicht überschreiten. Danke!

Kleingärtnerische Nutzung der Parzelle

Wir möchten Sie darauf hinweisen, die Ihnen überlassene Parzelle nicht nur als Freizeitgelände mit einer einzigen Rasenfläche anzulegen. Sie sind verpflichtet, mindestens 1/3 Nutzfläche für Gemüse- und Obstanbau anzulegen (siehe Gartenordnung § 2).

Falls Sie Ihre Gartenordnung verlegt haben sollten, können Sie diese während der Sprechstunden im Vereinsheim abholen oder übers Internet bei der Stadt Karlsruhe herunterladen.

Als neue Pächterinnen und Pächter in unserem Verein begrüßen wir herzlich….

Frau Tonja Lieb, Garten Nr. 341
Frau Victoria Simons, Garten Nr. 162
Herrn Mathias Seibert, Garten Nr. 17
Frau Svetla Palazova, Garten Nr. 193
Frau Isabelle Jungk, Garten Nr. 360
Frau Katharina Bechler, Garten Nr. 363
Frau Martina Gorenflo, Garten Nr. 7

…und wünschen einen guten Start und viel Glück im neuen Garten.

gez. Bernd Hofmann (Vorsitzender)
gez. Agathe Schaffner (Schriftführerin)

Die Vereinsnachrichten können Sie auch in den Schaukästen nachlesen.

Benachrichtigungen an den Verein können Sie unter be-hofmann-kgv-whf@t-online.de versenden, oder wie bisher in unseren Vereinsbriefkasten einwerfen.