Analyse von Grundwasserproben

Im Juni 2023 wurden in der Kleingartenanlage Karlsruhe-Weiherfeld e.V. aus insgesamt sieben Gartenbrunnen Grundwasserproben entnommen.

Diese wurden auf den Gehalt an leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) untersucht. Bei zwei Brunnen wurde der Prüfwert der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 10 µg/l überschritten. In unserer Anlage wurde fast ausschließlich der Stoff Tetrachlorethen (auch „PER“) festgestellt. PER ist leicht flüchtig und verdampft bereits bei 10°C – 20°C. Die Dämpfe sind schwerer als Luft, verdünnen sich aber schnell. Die Aufnahme von PER kann über Verschlucken des Wassers oder Einatmen der Dämpfe erfolgen.

Aufgrund dieses überschrittenen Wertes sind folgende Empfehlungen der Abteilung für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe zu beachten:

  • Zunächst gilt: Grundwasser ist kein Trinkwasser und sollte auch nicht so verwendet werden: Es ist nicht zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen, zum Hände-waschen, Duschen oder Baden geeignet.
  • Pools und Planschbecken dürfen ebenfalls nur mit Wasser aufgefüllt werden, das Trinkwasserqualität aufweist.
  • Pflanzen scheinen durch das Gießwasser keine nennenswerten Konzentrationen von LHKW aufzunehmen. Daher ist das Bewässern von Nutzpflanzen unbedenklich.
  • Vor dem Verzehr von Pflanzen aus dem Garten sollten diese allerdings mit Trinkwasser gereinigt werden.

  • Ausgiebiges und großflächiges Beregnen vermeiden: Unmittelbar nach großflächigem Bewässern, z. B. Rasensprengen, wird PER schnell verdampfen (gerade an heißen Tagen) und sich in der Außenluft verdünnen. Allerdings kann es zu einer Exposition kommen, wenn sich Personen während, oder kurz nach der Beregnung auf den bewässerten Flächen aufhalten. Beim Beregnen von großen Flächen sollten sich daher während und kurz nach dem Wässern keine Personen in der unmittelbaren Umgebung aufhalten.
  • Wassersparend Gärtnern (siehe hierzu der Ratgeber als PDF oder den Aushang in den Schaukästen)

Unabhängig von diesen Hinweisen und Empfehlungen ist laut wasserrechtlicher Erlaubnis vom 15.12.2011 und §16, Abs. 5 der Gartenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde e.V. die Verwendung des Grundwassers nur zu Beregnungszwecken erlaubt, soll aber auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Die Verwendung des Grundwassers für die kleingärtnerische Nutzung ist also weiterhin unbedenklich. Man sollte sich jederzeit in Erinnerung rufen, dass Grundwasser keine Trinkwasserqualität aufweist und die Hinweise des Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe beachten.