ELSTER 03/2018

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Liebe Gartenfreundinnen,
liebe Gartenfreunde,
 

ein außergewöhnlich heißer Sommer hat sich verabschiedet und der Herbst hält Einzug. Die Tage werden kürzer und wir vernehmen seit einiger Zeit eine herbstliche Stimmung, obwohl es für die Jahreszeit immer noch ungewöhnlich warm ist. Durch die üppige Obst- sowie hoffentlich gute Gemüseernte in diesem Jahr wurde unser „Gärtnerdasein“ belohnt.

Bestimmt können wir die Herbstsonne und die Blumenvielfalt in unseren Gärten noch eine Weile genießen. Wir wünschen alles Gute und noch viel Spaß für den Rest des verbleibenden Gartenjahres.

Spenden für das Erntedankfest am 07.10.2018 in der ev. Kirchengemeinde Rüppurr

Als Dank dafür, dass der Verein den Gemeindesaal für die Mitgliederversammlung kostenlos nutzen darf, konnte auch dieses Jahr wieder am Erntedankfest in der Auferstehungskirche in Rüppurr ein wunderschön geschmückter Altar aus den Obst-, Gemüse- und Blumenspenden der Gartenfreunde gestaltet werden.

Im Namen der evang. Kirchengemeinde bedankte sich Frau Pfarrerin Dorothea Frank herzlichen für die Erntegaben und die gute Zusammenarbeit.

Wir, der gesamte Vorstand, bedanken uns bei allen Spendern des Gartenvereins hierfür recht herzlich!

Besonderer Dank geht an Gartenfreund Peter Mörmann, der die Organisation und Entgegennahme der Spenden übernommen hat.

Neue Gartenpächter

An dieser Stelle wollen wir alle neuen Pächter/innen in unserem Kleingartenverein recht herzlich begrüßen und wünschen ihnen und ihren Familien Gesundheit, Glück und viele schöne Stunden im neuen Garten.

Veranstaltungen in unserem Verein

  • Adventskranzbinden am Freitag, den 30. November 2018
  • Glühweinfest am Samstag, den 01. Dezember 2018

Nähere Informationen werden durch Aushänge in den Schaukästen rechtzeitig bekanntgegeben.

Bitte vormerken:

Die nächste Mitgliederjahreshauptversammlung findet am 15. März 2019 statt.

Nähere Informationen geben wir rechtzeitig durch Aushang in den Schaukästen bekannt.

Tore zu den Hauptwegen

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Anfragen bezüglich der Öffnung der Tore für An- oder Abtransporte. Wir öffnen diese gerne für unsere Gartenfreunde. Allerdings sollten die Anfragen rechtzeitig und nicht kurz zuvor oder gar wenn schon vor dem Tor gewartet wird, erfolgen. Ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 Tagen sollte unbedingt eingehalten werden. Das Befahren der Hauptwege wird bei aufgeweichtem Untergrund wegen Beschädigung der Wege durch das Gewicht der Fahrzeuge nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis.

Stromzählerstände

Wie Sie bereits feststellen konnten, sind seit einiger Zeit die Wegeordner wieder in unserer Anlage unterwegs um die aktuellen Stromzählerstände abzulesen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Zählerstand mit Datum, Namen und Gartennummer selbst dem Verein mitzuteilen. Der Vereinsbriefkasten befindet sich unter dem Schaukasten bei der Vereinsgaststätte „Zum Elsternest“.

Annahmeschluss für die selbstabgelesenen Zählerstände ist der 30.11.2018.

Spätere Eingänge können nicht mehr in der aktuellen Jahresrechnung für 2019 berücksichtigt werden.

Anschriftenänderung, Änderung der Bankverbindung

Jährlich müssen wir leider immer wieder Rechnungsrückläufer wegen nicht mehr aktuellen Anschriften feststellen, bzw. können Rechnungen wegen neuen Bankverbindungen nicht eingezogen werden. Die Recherchen sind immer mit einem nicht unwesentlichen Zeitaufwand und natürlich auch Kosten verbunden. Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals bitten, bei einem Umzug oder einem Wechsel zu einer anderen Bank, uns Ihre neuen Kontakte bzw. die neue Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Besten Dank.

Unerlaubte Pflanzen

Das Anpflanzen von Waldbäumen und anderen stark wachsenden Arten (Hochstammbäume, groß- und mittelkronigen Parkbäume, Walnussbäume usw.) ist ebenso wie das Anpflanzen von Thuja, Scheinzypressen, sonstige Koniferen und andere nicht gestattet (§ 9 Abs. 1 der Gartenordnung).

Das Anpflanzen von Bambus ist nur mit ausbreitungsvershindernden Maßnahmen (Wurzelsperre) statthaft

(§ 9 Abs. 8 der Gartenordnung).

Bei Anpflanzungen zwischen den Einzelparzellen ist diese so auszuführen, dass Schnittmaßnahmen auch in den Folgejahren von der eigenen Parzelle aus durchgeführt werden können (§ 9 Abs. 9 der Gartenordnung).

Im Falle eines Verstoßes gegen eine der obigen Vorschriften sind der Grundstückseigentümer, der Generalpächter oder der Zwischenpächter (Verein) berechtigt, die Beseitigung der beanstandeten Maßnahmen und die Wiederherstellung des früheren Zustandes zu verlangen. Kommt der Unterächter (Gartenfreund) dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so sind diese berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Unterpächters vornehmen zu lassen (§ 9 Abs. 10 der Gartenordnung).

Falls Sie Ihre Gartenordnung verlegt haben sollten, können Sie diese während der Sprechstunden im Vereinsheim abholen oder übers Internet bei der Stadt Karlsruhe herunterladen.

Tier- und Umweltschutz

Bitte denken Sie daran, dass es nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar erlaubt ist, Hecken, Bäume und Sträucher zu roden oder abzuschneiden. Formschnitte sind das ganze Jahr über erlaubt. Selbstverständlich müssen vor der Maßnahme die Hecken und Sträucher auf nistende Tiere untersucht werden (Gartenordung §14 Abs. 1).

gez. Bernd Hofmann (Vorsitzender)
gez. Agathe Schaffner (Schriftführerin)

Die Vereinsnachrichten können Sie auch in den Schaukästen nachlesen.

Benachrichtigungen an den Verein können Sie unter be-hofmann-kgv-whf@t-online.de versenden, oder wie bisher in unseren Vereinsbriefkasten einwerfen.